|
|
|
|
|
|
 |
|
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen bestehen nunmehr keine Beschränkungen des internationalen Kapitalverkehrs, weder hinsichtlich anderer EU-Staaten noch im Verhältnis zu Drittstaaten. Die noch bestehenden Beschränkungen in Ausnahmefällen beziehen sich in der Regel auf Direktinvestitionen in bestimmte Geschäftszweige der zypriotischen Wirtschaft, die von in Drittstaaten Ansässigen getätigt werden. |
|
|
|